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Mietausfallschutz

Die beste Absicherung ist sicherlich eine vernünftige Prävention. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass unsere Mieter keine schwarzen Schafe sind, und die Vermieter auf der sicheren Seite sind.

Aber abgesehen davon, dass Ausnahmen die Regel bestätigen, können Mieter auch unverschuldet in eine Krise und in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Um vor solchen Unwägbarkeiten zu schützen, bieten wir unsere Mietausfall-/Mietnomadenversicherung an, die entsprechende finanzielle Schäden ausgleichen kann.

Mit unserer Mietausfall-/Mietnomadenversicherung wollen wir Vermietern die Möglichkeit geben, die Kosten für den Fall der Fälle abzusichern und weiterhin ruhig schlafen zu können. Vermieter können diesen Versicherungsschutz über HFG abschließen.

Wer kann sich versichern?

Sie können sich als Vermieter versichern, unabhängig davon, ob die Mietkaution bar hinterlegt wurde oder als Bürgschaft. Einzige Voraussetzung ist die positive Schufa-Prüfung des Mieters.

Was ist versichert?

  • Der finanzielle Schaden durch nicht bezahlte Mieten oder Rückstände.
  • Der materielle Schaden den Ihnen Ihr Mieter zugefügt hat durch mutwillige Zerstörung.
  • Verunreinigung und Verwahrlosung.
  • Kosten für Ungezieferbefall, Desinfektionen, Aufräumarbeiten und Renovierung werden übernommen.
  • Pauschalzahlung von drei Monatsmieten bei Mietausfall wegen Sanierung.

Wenn die Summe aus der Mietkaution ausgeschöpft ist, beginnt die Leistung aus der Mietnomadenversicherung. Es muss sich hierbei also nicht um den klassischen „Mietnomaden" handeln, entscheidend ist nur, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist.

Wer schließt die Mietnomadenversicherung ab?

Sie als Vermieter können separat für jede vermietete Wohneinheit den Abschluss dieser Versicherung beantragen und damit Ihre vermietete Wohneinheit gegen Mietausfall versichern.

In welchem Umfang kann die Versicherung abgeschlossen werden?

Sie können wählen zwischen einer Versicherungssumme für Mietausfallschäden in Höhe von 5.000 € und 10.000 €. Diese versicherte Leistung wird erbracht, wenn die maximale Leistung aus der Mietkaution erbracht wurde und der Mietausfall darüber hinaus geht oder die Kaution bereits anderweitig aufgebraucht wurde.
Zusätzlich zu der Mietausfallversicherung können Sie eine Sachschadenversicherung mit einer Versicherungssumme von 10.000,00 €, 20.000,00 € oder 30.000,00 € (jeweils abzüglich eines zu vereinbarenden Selbstbehalts) abschließen. Diese Versicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die neben dem Mietausfall z.B. durch Mutwilligkeit des Mieters, Verwahrlosung der Wohnung oder Ungezieferbefall entstanden ist.

Was müssen Sie im Schadenfall tun, um an Ihre Entschädigung zu kommen?

  • Das Mietverhältnis wurde wirksam gekündigt.
  • Sie müssen die Versicherungsgesellschaft über den Schaden informieren.
  • Sie müssen den entstandenen Schaden in geeigneter Weise belegen.
  • Befindet sich der Mieter trotz Kündigung des Mietvertrags mit dem Mietzins in Zahlungsverzug und weigert sich die Wohnung zu verlassen, hat der Vermieter unverzüglich die gerichtliche Zwangsräumung der Wohnung zu betreiben.

Konditionen - Viel Schutz für wenig Geld!

Bei Mietausfällen

  • Für 6 Monatsmieten bis max. 5.000 EUR - 59 EUR Jahresbeitrag
  • Für 12 Monatsmieten bis max. 10.000 EUR - 99 EUR Jahresbeitrag


Bei Sachschäden

  • 10.000 EUR - 29 EUR Jahresbeitrag
  • 20.000 EUR - 39 EUR Jahresbeitrag
  • 30.000 EUR - 49 EUR Jahresbeitrag
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