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Die beste Absicherung ist sicherlich eine vernünftige Prävention. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass unsere Mieter keine schwarzen Schafe sind, und die Vermieter auf der sicheren Seite sind.
Aber abgesehen davon, dass Ausnahmen die Regel bestätigen, können Mieter auch unverschuldet in eine Krise und in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Um vor solchen Unwägbarkeiten zu schützen, bieten wir unsere Mietausfall-/Mietnomadenversicherung an, die entsprechende finanzielle Schäden ausgleichen kann.
Mit unserer Mietausfall-/Mietnomadenversicherung wollen wir Vermietern die Möglichkeit geben, die Kosten für den Fall der Fälle abzusichern und weiterhin ruhig schlafen zu können. Vermieter können diesen Versicherungsschutz über HFG abschließen.
Sie können sich als Vermieter versichern, unabhängig davon, ob die Mietkaution bar hinterlegt wurde oder als Bürgschaft. Einzige Voraussetzung ist die positive Schufa-Prüfung des Mieters.
Wenn die Summe aus der Mietkaution ausgeschöpft ist, beginnt die Leistung aus der Mietnomadenversicherung. Es muss sich hierbei also nicht um den klassischen „Mietnomaden" handeln, entscheidend ist nur, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist.
Sie als Vermieter können separat für jede vermietete Wohneinheit den Abschluss dieser Versicherung beantragen und damit Ihre vermietete Wohneinheit gegen Mietausfall versichern.
Sie können wählen zwischen einer Versicherungssumme für Mietausfallschäden in Höhe von 5.000 € und 10.000 €. Diese versicherte Leistung wird erbracht, wenn die maximale Leistung aus der Mietkaution erbracht wurde und der Mietausfall darüber hinaus geht oder die Kaution bereits anderweitig aufgebraucht wurde.
Zusätzlich zu der Mietausfallversicherung können Sie eine Sachschadenversicherung mit einer Versicherungssumme von 10.000,00 €, 20.000,00 € oder 30.000,00 € (jeweils abzüglich eines zu vereinbarenden Selbstbehalts) abschließen. Diese Versicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die neben dem Mietausfall z.B. durch Mutwilligkeit des Mieters, Verwahrlosung der Wohnung oder Ungezieferbefall entstanden ist.
Bei Mietausfällen
Bei Sachschäden